Beratung
Beratungs- und Interventionsstelle für Frauen in Gewalt, Trennungs- und Konfliktsituationen
Angebot
Die Frauenberatungs- und Interventionsstelle ist Anlaufstelle für Frauen im Landkreis Waldeck-Frankenberg, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, sich in einer Trennungssituation befinden oder Fragen zu ähnlichen Themen haben. Wir beraten und informieren Sie persönlich, telefonisch oder per E-Mail zu folgenden Themen:
- körperliche und/ oder psychische Gewalt
- Rechte nach dem Gewaltschutzgesetz
- Trennung, Scheidung und Existenzsicherung
- Sorge- und Umgangsrecht
- Stalking
- K.O.-Tropfen
- Mobbing
- Hilfe nach Vergewaltigung (Soforthilfe Flyer)
Telefonische Sprechzeiten
Montag & Mittwoch 9:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr
05621/ 91 689
Frauenberatungsstelle@fhf-waldeckfrankenberg.de
Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Termine sind in Bad Wildungen und Korbach möglich. Die Räumlichkeiten in Bad Wildungen sind mit einem Aufzug erreichbar. Der Zugang zum Büro in Korbach ist leider nicht barrierefrei.
Beratung
Die Beratungsgespräche sind vertraulich, kostenfrei und auf Wunsch anonym. Sie erzählen nur das, was Sie selber wollen. Ebenso beraten wir Angehörige, Freund*innen und Fachkräfte.
Interventionsstelle
Im Jahr 2005 wurde das Beratungsangebot der Frauenberatungsstelle des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. Waldeck-Frankenberg um die Interventionsstelle (IVST) erweitert. Der Unterschied zum Angebot der Frauenberatungsstelle liegt in der proaktiven Kontaktaufnahme. Nach einem Polizeieinsatz wegen häuslicher Gewalt, nach Erstatten einer Anzeige wegen häuslicher Gewalt oder Stalking sowie nach polizeilicher Wegweisung kann, mit dem Einverständnis der Betroffenen, die Weitergabe der Kontaktdaten durch die Polizei an die Frauenberatungsstelle erfolgen. Die Mitarbeiterinnen der Frauenberatungs- und Interventionsstelle nehmen zeitnah Kontakt mit den betroffenen Frauen auf.
Informationen
Häusliche Gewalt
Jede vierte Frau in Deutschland, unabhängig von Alter, ethnischen und religiöser Zugehörigkeit, Schicht und Bildung, erlebt Gewalt durch einen aktuellen oder früheren Beziehungspartner. Häusliche Gewalt bezieht sich auf jegliche Formen der Gewalt in einer bestehenden, sich auflösenden oder kurzzeitig zurückliegenden häuslichen Gemeinschaft (z.B. Ehe, Lebenspartnerschaft, Beziehung). Sie umfasst sowohl körperliche, als auch psychische Formen der Gewalt und äußert sich z.B. durch Ignorieren, Einschüchtern, Verdrehen von Tatsachen, Beleidigen, Drohungen, Kontrolle bis hin zu sozialer Isolation, Schlägen und sexuellen Übergriffen.
Gewalt in Partnerschaften entsteht meist in einem schleichenden Prozess. Erste Signale werden oft nicht als solche wahrgenommen. Das frühzeitige Erkennen möglicher Gefährdung kann dazu beitragen, eine beginnende Gewaltdynamik zu unterbrechen.
Gewaltschutzgesetz
Das Gewaltschutzgesetz bietet Opfern von Häuslicher Gewalt zivilrechtlichen Schutz vor körperlichen und/oder psychischen Misshandlungen. Wenn Sie von Gewalt bedroht oder betroffen sind, können Sie (ggf. gemeinsam mit einer Rechtsanwältin) bei Gericht einen Antrag stellen, in dem Schutzanordnungen geregelt werden. Die Schutzanordnungen können z.B. dem Täter jegliche Form des Kontaktes und der Annährung zu Ihnen untersagen. Diese Anordnungen sind zunächst befristet, jedoch können die Fristen verlängert werden. Verstößt der Täter gegen die Schutzanordnung, sollten Sie sich sofort an die Polizei wenden, da dies eine Straftat darstellt.
Weblinks
- Häusliche Gewalt
- Frauenhausplätze
- Hilfe für Betroffene
- Trennung
Das Hilfetelefon ist rund um die Uhr für von Gewalt betroffene Frauen erreichbar. Die telefonische Beratung Erfolgt anonym und kostenlos und die Beraterinnen sind Fachkräfte. Beratungsgespräche sind in zahlreichen Sprachen möglich. Hilfetelefon
Weitere Informationen zum Thema Häusliche Gewalt: Frauen gegen Gewalt