Frauenberatungsstelle des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. Waldeck-Frankenberg

Beratung

Beratungs- und Interventionsstelle für Frauen in Gewalt, Trennungs- und Konfliktsituationen

Informa­tionen

Erfahren Sie mehr zu den Themen »Häusliche Gewalt« und »Gewaltschutzgesetz«

Link­sammlung

Hier finden Sie eine Reihe von hilfreichen Links zu weiterführenden Themen

Ansprech­partnerinnen in der Frauen­beratungs­stelle

Unser Angebot für betroffene Frauen

Die Frauenberatungs- und Interventionsstelle ist Anlaufstelle für Frauen im Landkreis Waldeck-Frankenberg, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, sich in einer Trennungssituation befinden oder Fragen zu ähnlichen Themen haben. Wichtig: Wir bieten keine Rechtsberatung an.

Wir beraten und informieren Sie persönlich, telefonisch oder per E-Mail zu folgenden Themen:

  • körperliche und/ oder psychische Gewalt
  • Rechte nach dem Gewaltschutzgesetz
  • Trennung, Scheidung und Existenzsicherung
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Stalking
  • K.O.-Tropfen
  • Mobbing
  • Hilfe nach Vergewaltigung (FLYER – SOFORTHILFE)

Telefonberatung

Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Termine sind in Bad Wildungen und Korbach möglich. Die Räumlichkeiten in Bad Wildungen sind mit einem Aufzug erreichbar. Der Zugang zum Büro in Korbach ist leider nicht barrierefrei.

Beratung

Die Beratungsgespräche sind vertraulich, kostenfrei und auf Wunsch anonym. Sie erzählen nur das, was Sie selbst wollen. Ebenso beraten wir Angehörige, Freund:innen und Fachkräfte.

Interventionsstelle

Seit 2005 ist das Beratungsangebot der Frauenberatungsstelle um die Interventionsstelle (IVST) erweitert. Der Unterschied zum Angebot der Frauenberatungsstelle liegt in der proaktiven Kontaktaufnahme. Nach einem Polizeieinsatz wegen häuslicher Gewalt, nach Erstatten einer Anzeige wegen häuslicher Gewalt oder Stalking sowie nach polizeilicher Wegweisung kann, mit Einverständnis der betroffenen Frau, die Weitergabe ihrer Kontaktdaten durch die Polizei an die Frauenberatungsstelle erfolgen. Die Mitarbeiterinnen der Frauenberatungs- und Interventionsstelle nehmen zeitnah telefonischen Kontakt zu der betroffenen Frau auf und bieten ihr eine Beratung an.

Informationen

Häusliche Gewalt

Jede vierte Frau in Deutschland, unabhängig von Alter, ethnischer oder religiöser Zugehörigkeit, Schicht und Bildung, erlebt Gewalt durch einen aktuellen oder früheren Beziehungspartner. Häusliche Gewalt bezieht sich auf jegliche Formen der Gewalt in einer bestehenden, sich auflösenden oder kurzzeitig zurückliegenden häuslichen Gemeinschaft (z.B. Ehe, Lebenspartnerschaft, Beziehung). Sie umfasst sowohl körperliche, als auch psychische Formen der Gewalt und äußert sich z.B. durch Ignorieren, Einschüchterungen, Verdrehen von Tatsachen, Beleidigungen, Drohungen, Kontrolle bis hin zu sozialer Isolation, Schläge und/ oder sexuelle Übergriffe.

Gewalt in Partnerschaften entsteht meist in einem schleichenden Prozess. Erste Signale werden oft nicht als solche wahrgenommen. 

Wenn eine Frau frühzeitig Gefährdungsmomente erkennt, kann diese Erkenntnis helfen, eine beginnende Gewaltdynamik zu unterbrechen.

Gewaltschutzgesetz

Das Gewaltschutzgesetz bietet Opfern von häuslicher Gewalt zivilrechtlichen Schutz vor körperlichen und/oder psychischen Misshandlungen oder auch Stalking. Wenn eine Frau von Gewalt bedroht oder betroffen ist, kann sie (ggf. gemeinsam mit einer Rechtsanwältin) bei Gericht einen Antrag auf Schutzmaßnahmen stellen. Das Gericht kann sodann Schutzanordnungen beschließen. Diese können z.B. dem Täter jegliche Form des Kontaktes und eine Annäherung zur betroffenen Frau untersagen. Die Anordnungen sind zunächst befristet, können jedoch verlängert werden. 

Verstößt der Täter gegen die Schutzanordnung, stellt dies eine Straftat dar und sollte sofort der Polizei mitgeteilt werden.

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